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Private Krankenversicherung
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1.
Versicherungspflicht für die studentische Krankenversicherungen
(Vergleich
der Kennzahlen deutscher Krankenversicherungsunternehmen)
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Versicherungspflichtig sind Studenten, die an staatlichen
Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben
sind. Dies gilt auch für in Deutschland eingeschriebene
Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über-
oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen
besteht.(Infosammlung
zur Krankenversicherung)
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des
14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters,
in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über
diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht
fort, wenn (Kennzahlen
der privaten Krankenversicherung)
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere
Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten,
bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem
Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit
und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium
in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des
Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinunasbild
her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern
als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Testberichte
zur privaten Krankenversicherung gibts hier
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2.
Krankenkassenwahl für Studenten in Deutschland
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Seit
dem 1. Januar 1996 haben versicherungsberechtigte Studenten
die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der
folgenden Krankenkassen zu wählen:
- die AOK des Wohnortes, (Versicherungsvergleiche
im Test)
- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach
der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt,
- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die
Satzung dies vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk
wohnt, (Finanzportal
private Krankenversicherung)
- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft
oder eine Familienversicherung bestanden hat,
- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert
ist,
- die AOK oder jede Ersatzkasse ah dem Ort, in dem die
Hochschule ihren Sitz hat.
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| 3.
Leistungen der Krankenversicherung - für Studierende
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In
Deutschland Studierende und ggf. ihre mitversicherten
Angehörigen erhalten als Leistungen u.a. ärztliche
und zahnärztliche Behandlung (Berufsunfähigkeitsversicherung
für Studenten) einschließlich der Versorgung
mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
Krankenhausbehandlung, Früherken-nungsuntersuchungen,
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf
Krankengeld besteht hingegen nicht. Die
private Krankenversicherung für Studenten im Vergleich.
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| 4.
Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung |
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Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung
mit seiner zuständigen
Krankenzusatzversicherung in Verbindung setzen,
um sich eine Versicherungsbescheinigung ausstellen zu
lassen. Die Krankenversicherung stellt dem Studienbewerber
eine Bescheinigung darüber aus,
- ob er versichert ist oder (Versicherungsvergleich
-Studenten) -> (Vergleich
Zusatzversicherungen)
- ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht
befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen
für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen.
Wird die Hochschule gewvechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung
einzureichen.
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